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30.12.2011 17:12
In der heutigen Zeit ist es für unser Wohlbefinden bedeutsam, dass unser Lebens- und Arbeitsumfeld, sicher und gesund gestaltet sind. In der Praxis wird das leider nicht immer im vollen Umfang erreicht.
Einen besonderen Stellenwert für die Beeinflussung unseres Wohlbefindens nimmt die Hygiene ein.
Mein Sachverständigenbüro in Hürth bei Köln, befasst sich mit der Hygiene des Raumklimas, dass in der DIN 4108-2 beschrieben ist und mit der Hygiene in raumlufttechnischen Anlagen nach VDI 6022, die die Raumluftqualität in den von ihnen versorgten Räumen beeinflussen.

Durch die DIN 4108-2, Mindestanforderungen an den Wärmeschutz in Verbindung mit DIN 4108-3 Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden, wird ein hygienisches Raumklima sowie ein dauerhafter Schutz der Baukonstruktion gegen klimabedingte Feuchte-Einwirkungen sichergestellt.
Für diesen Bereich bin ich, als EU-Zertifizierter Bau-Sachverständiger, gutachterlich tätig und außerdem, nach Eintritt von Feuchtigkeits- oder Schimmelpilzschäden, mit der Ursachensuche sowie der Sanierungsplanung und -begleitung eines Schadens, befasst.
Die VDI 6022 beschreibt die Hygieneanforderungen an raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen), die Aufenthaltsräume mit Luft versorgen, in denen sich bestimmungsgemäß Menschen aufhalten. Dies sind zum Beispiel Büros, Versammlungsräume, Schulen, Ladenlokale, Hallenbäder, Verwaltungsgebäude und Produktionsstätten.

Diese Inspektionen sind für RLT-Anlagen mit Luftbefeuchter alle 2 Jahre- und -ohne Lufbefeuchter alle 3 Jahre, zu wiederholen.
Ereignisse, wie z.B. der Legionellenfall von Ulm mit fünf Toten, zeigen wie wichtig die Hygieneinspektionen an RLT-Anlagen sind. Das wurde auch in vielen Aufsichtsbehörden besonders in NRW erkannt. Diese prüfen die ordnungsgemäße Durchführung der Inspektionen verstärkt nach.
Für diesen Bereich habe ich meine Qualifikation nach VDI 6022 Anhang A1 Kategorie A erlangt, die mich auf Grund meiner beruflichen Erfahrungen als Maschinenbauermeister dazu berechtigt Hygieneinspektionen an RLT-Anlagen durchzuführen. Meine Erfahrungen als Bau-Sachverständiger versetzen mich außerdem in die Lage, die mikrobiologischen Befunde, die im Rahmen von Hygieneinspektionen gewonnen wurden, fachgerecht zu bewerten.
Schimmelpilze und ihre Sporen sind natürlicher Bestandteil unserer
Umwelt. Sie zeichnen sich durch eine große Artenvielfalt aus und wachsen
überall dort, wo es ausreichend feucht und warm ist. Sie sind neben
Bakterien und anderen Pilzen für die Verrottung von natürlichen (organischen) Materialien und somit für die Aufrechterhaltung des natürlichen Stoffkreislaufes zuständig.
Schimmelpilze verbreiten sich über ihre, von der Luft getragenen Sporen. Trifft die Spore auf eine Stelle, wo sie ausreichend lange unter dem Einfluß von Feuchtigkeit und Wärme sowie geeignetem Nährstoffangebot und pH-Wert steht, kommt es zur Keimung, zum Wachstum von Myzel und Fruchtkörpern, schließlich zur Vermehrung durch Entwicklung und Abgabe von Sporen an die Luft.
Berichte und Klagen über Schimmelpilzbelastungen in Wohnräumen haben in der jüngeren Vergangenheit immer mehr zugenommen.
Eine Erhebung der Friederich-Schiller-Universität Jena im Jahre 2003 hat ergeben, dass 9,3% der untersuchten Wohnungen Schimmelpilzschäden aufweisen.
Übertragen auf alle Wohnungen in NRW wären 699.018 Wohnungen von Schimmelpilz befallen. Von allen Wohnungen in Deutschland wären 3.330.618 Wohnungen betroffen.
Die Zunahme der Schimmelpilzbelastungen hat ihre Ursache im veränderten Heiz.- und Lüftungsverhalten der Raumnutzer.
Während früher die Ofenheizung Strahlungswärme abgab und die Räume über Fensterritzen und Schornsteine zwangsbelüftet wurden, liegt heute das Bestreben in möglichst Luftdichten, zentral beheizten Wohnungen. Die einfach verglasten Holzfenster der Vergangenheit hatten, die Aufgabe Licht in den Raum zu lassen. Außerdem erfüllten sie noch die Funktion einer Lüftungsanlage, über die nicht ganz dichten Fensterritzen und eines Kondensattrockners, in Form der beschlagenden Fensterscheiben.
Die modernen Fenster von heute, mit Gummidichtungen und wärmegedämmter Verglasung, können die Aufgaben einer Lüftungsanlage bzw. Kondensatfalle nicht mehr erfüllen. Daher entsteht hier in der Regel eine höhere Luftfeuchtigkeit im Innenbereich. Vor allem an Wärmebrücken droht somit Tauwassergefahr.
Nach einem Fensterwechsel traten bei 12,7% der Wohnungen Schimmelpilzschäden im Innenbereich auf.
Schimmelpilze können toxische, infektiöse oder allergische Wirkungen haben.
Diese äußern sich in Allergien ( in der Häufigkeit werden diese nach den Pollen- und Milbenallergien an Platz 3 geführt), Atemwegserkrankungen, Augenentzündungen, Kopfschmerzen, Schleimhautreizungen und selten sogar in Infektionen und Vergiftungen. Gesundheitliche Beeinträchtigungen sind vor allem bei immungeschwächten Personen sowie bei kleinen Kindern und alten Menschen zu befürchten.
So erhöht sich das Risiko, an Asthma zu erkranken um 50%. Das Allergie-Risiko erhöht sich um 30%.
Der Umgang mit Schimmelpilzbefall ist in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Biostoffverordnung (BioStoffV) verbindlich geregelt. Die Berufsgenossenschaft Bau hat in der Handlungsinformation für die Sanierung von
Schimmelpilzbelastungen die Schutzmaßnahmen für die ausführenden Handwerker festgelegt. Schimmelpilzbefall ist nur durch Beseitigung der Ursache und fachgerechte Sanierung nachhaltig und dauerhaft zu entfernen.
Befallene Flächen die größer als 20 cm² sind (etwa die Größe einer Streichholz-schachtel), dürfen daher laut Biostoffverordnung (BioStoffV), nur von Baufachbetrieben saniert werden. Die Schimmelpilzgattungen oder -arten mit besonders hohem, gesundheitsgefährdendem Potenzial sowie befallene Flächen, die größer als 0,5 m² sind (ca. der fünfzehntausendste Teil eines Fußballfelds oder ein Viertel einer Hauseingangstür) dürfen nur von einem, nach BioStoffV zertifiziertem, Fachbetrieb saniert werden.
Die im Baumarkt erhältlichen Schimmelpilztöter können wegen ihrer molekularen Größe nicht in die Kapilare der Wand eindringen, in die Wasser einzudringen vermag. Das Mycel, das dort hineingewachsen ist, wird daher nicht abgetötet. Mit dem oberflächlichen Abtöten des Schimmelpilzbefalls wird in keinem Fall die Ursache beseitigt, so dass dieser nach kurzer Zeit erneut austreibt.
Der Einsatz dieser nur oberflächlich wirkenden Mittel oder der Hausmittelchen, wie z.B. essighaltige Mischungen führen nicht zum Erfolg sondern sind eher kontraproduktiv, da z.B. Essig, wegen seines niedrigen PH-Wertes den hohen PH-Wert der Baustoffe neutralisiert und diese als Nährstoffe für Schimmelpilze erschließt.
Bei der professionellen Sanierung kommt es zunächst auf eine fachgerechte Demobilisierung der Schimmelpilzsporen an, um eine Ausbreitung des Befalls zu verhindern. Dann wird die Ursache für den Befall (z.B. Feuchtigkeit) beseitigt und schließlich müssen die befallenen Baustoffe ausgebaut werden.